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   OLG Celle, 11.02.2009 - 4 U 36/08   

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https://dejure.org/2009,6852
OLG Celle, 11.02.2009 - 4 U 36/08 (https://dejure.org/2009,6852)
OLG Celle, Entscheidung vom 11.02.2009 - 4 U 36/08 (https://dejure.org/2009,6852)
OLG Celle, Entscheidung vom 11. Februar 2009 - 4 U 36/08 (https://dejure.org/2009,6852)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Notwegerecht: Zumutbarkeitsprüfung für die Schaffung einer Zuwegung von einem öffentlichen Weg zu abgeschnittenen Grundstücksteilen statt Inanspruchnahme des Grundstücksnachbarn auf Duldung einer Nutzung des fremden Grundstücks

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 917 BGB; § 918 BGB
    Voraussetzungen eines Notwegerechts; Zumutbarkeit der Schaffung einer eigenen Zuwegung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines Notwegerechts; Zumutbarkeit der Schaffung einer eigenen Zuwegung

  • Judicialis

    BGB § 917; ; BGB § 918

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 917; BGB § 918
    Voraussetzungen eines Notwegerechts; Zumutbarkeit der Schaffung einer eigenen Zuwegung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schaffung einer Zuwegung: wirtschaftlich zumutbar?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2009, 1341
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.07.2006 - V ZR 159/05

    Geltendmachung eines Notwegerechts durch Miteigentümer eines Grundstücks;

    Auszug aus OLG Celle, 11.02.2009 - 4 U 36/08
    Maßgeblich ist vielmehr das Verhältnis der für die Schaffung einer Zuwegung notwendigen Kosten zu der Wirtschaftlichkeit der Nutzung des Grundstücks (BGH NJW 2006, 3426, 3427 m. w. N.. BGH NJW 1964, 1321, 1322. OLG Koblenz NJW-RR 1992, 724. OLGR Frankfurt 1999, 262).

    Danach ist es in der Regel willkürlich, wenn der Eigentümer unter den verschiedenen Möglichkeiten der ordnungsgemäßen Nutzung seines Grundstücks eine Gestaltung wählt, die einen Notweg erfordert oder wenn er bei der Bebauung seines Grundstücks nicht darauf achtet, dass die Verbindung sämtlicher Teile des Grundstücks zu dem öffentlichen Weg erhalten bleibt (BGH NJW 2006, 3426, 3427 f. m. w. N.).

  • BGH, 12.12.2008 - V ZR 106/07

    Anspruch eines Grundstückseigentümers gegen seine Nachbarn auf Duldung der

    Auszug aus OLG Celle, 11.02.2009 - 4 U 36/08
    diese beurteilt sich allein nach objektiven Gesichtspunkten und nicht nach persönlichen Bedürfnissen des Grundstückseigentümers (BGH, Az.: V ZR 106/07, Teilurteil und Urteil v. 12. Dez. 2008 - www.Bundesgerichtshof.de unter Randziffer 18 m. w. N.).
  • BGH, 31.01.2003 - V ZR 143/02

    Entstehung eines nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses durch spätere

    Auszug aus OLG Celle, 11.02.2009 - 4 U 36/08
    In einem Fall hat der Bundesgerichtshof allerdings unter Bezugnahme auf das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis als Ausprägung des allgemeinen Grundsatzes von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB entschieden, dass ein jahrzehntelanger Zustand das belastete Grundstück auch weiterhin verpflichte, eine Durchleitung einer Abwasserleitung zu dulden (BGH NJW 2003, 1392).
  • OLG Hamm, 10.08.2009 - 5 U 126/06

    Anspruch auf Zahlung einer monatlichen Notwegrente durch Benutzung einer

    Das Notwegerecht berechtigt im Fall der Vermietung auch die Mieter des eingeschlossenen Grundstücks, das belastete Grundstück in den Grenzen des Notwegerechtes zu nutzen (OLGR Celle 2009, 537 - 538; OLG Koblenz, Urteil vom 2.12.1993, Aktenzeichen 5 U 1429/93).
  • LG Saarbrücken, 26.07.2013 - 5 S 200/12

    Grundstücksnutzung durch Dritte: Voraussetzungen eines so genannten

    Ausnahmsweise kann ein Grundstückseigentümer auch zum Betreten oder zum Befahren eines fremden Grundstücks gestützt auf die Rechtsfigur des Notwegrechts berechtigt sein, wenn zwar das Grundstück insgesamt an eine öffentliche Straße angrenzt, aber ein rechtlich unselbstständiger Teil dieses Grundstückes nicht von dieser öffentlichen Straße aus erreicht werden kann (vergleiche dazu BGH NJW 1954, 1321; OLG Celle NJOZ 2009, 3774; Säcker in Münchener Kommentar zum BGB, 5. Auflage 2009, Rn. 6; Fritzsche in BeckOK BGB § 917, Rn. 5; a.A. LG Düsseldorf NJW 1954, 681).
  • OLG Celle, 20.08.2014 - 7 U 2/14

    Inhalt eines altrechtlichen Wegerechts zu landwirtschaftlichen Zwecken;

    Denn für die Frage der Zumutbarkeit alternativer Zuwegungen ist auf das Verhältnis der für die Schaffung einer anderen Zuwegung notwendigen Kosten (hier A. T.) zu der Wirtschaftlichkeit der Nutzung des Grundstücks abzustellen (OLG Celle, OLGR 2009, 537).
  • LG Wiesbaden, 26.05.2015 - 4 S 14/14
    Erst wenn die mit der Schaffung des Zugangs zum öffentlichen Weg vom eigenen Grundstück aus verbundenen Erschwernisse so groß sind, dass die Wirtschaftlichkeit des Grundstücks aufgehoben oder in unzumutbarer Weise geschmälert wird, ist der Nachbar zur Duldung der Benutzung seines Grundstücks verpflichtet (BGH V ZR 159/05, Juris, Rn. 12; OLG Celle 4 U 36/08, Juris, Rn. 16; OLG Karlsruhe 6 U 105/08, Juris, Rn. 18; Staudinger/Roth, BGB, Neubearbeitung 2009, Rn. 11 u. 17; MünchKomm-BGB/Säcker, 6. Aufl., § 917, Rn. 7).
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